9. Internationales Forellenfischen
am Stausee Klaus von 3. bis 5. April 2020
Leider musste die Veranstaltung aufgrund der Einschränkungen wegen des Corona-Virus abgesagt werden!
Herzlich Willkommen!
Bei dieser speziellen Veranstaltung treffen sich besondere Fischer und Fischerinnen zu einem außergewöhnlichen Zeitpunkt am Stausee Klaus – gefischt wird selbstverständlich ausschließlich waidgerecht, gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Auf diesen Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zu Anmeldung, Sponsoren und Programmablauf des 9. IFFaSK.
Sollte Ihnen etwas unklar sein, oder wenn Sie andere Fragen zur Organisation haben, kontaktieren Sie bitte:
Christian Redl: +43 (0) 664/ 250 9 650 | redl@fv-schaumburg-lippe.at – er hilft gerne weiter.
Allgemeine Informationen 2020
Termin: |
3. bis 5. April 2020 |
Ort: |
Stausee Klaus, 4564 Klaus an der Pyhrnbahn, Oberösterreich (Autobahnabfahrt: KLAUS)
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Anmelden: |
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular. |
Teilnahme-Beitrag: |
€ 210,– inklusive: • 3 Tage Fischen am Stausee Klaus • 1 Fischerfrühstück bei der Kartenausgabe • 1 exklusives IFF - Shirt • Tagesverpflegung am See: 2x "Bootsjause" • Teilnahme an einer Verlosung wertvoller Preise und ein Abendessen • Buffet bei der Schlussbesprechung |
Kontakt: |
Christian Redl +43 (0) 664/ 250 9 650 redl@fv-schaumburg-lippe.at |
Gastronomie und Nächtigung:
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Tourismus-Infostelle Windischgarsten +43 (0) 7565 / 31333 http://www.urlaubsregion-pyhrn-priel.at/
oder direkt bei folgenden Beherbergungsbetrieben in nächster Umgebung:
Gh. Seeblick (Kartenausgabe) René Judmaier 4591 Molln, Pertlgraben 1 | +43 (0) 7585/40140
Gh. Kaiserin Elisabeth (Abendessen und Tombola) Siegfried Schwarz 4571 Steyrling 104 | +43 (0) 7585 / 82 17 | www.kaiserin-elisabeth.at
Gh. Schinagl (Schlussbesprechung und Buffet) Fehmi Hasani 4564 Klaus 62 | +43 (0) 7585 / 200 34
Karoline & Michael Kornek 4571 Steyrling 141 | +43 (0) 7585 / 230 05
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Bootsverleih: |
Helmut Pölz +43 (0) 676/ 56 90 269 4564 Klaus | Pertlgraben 1|poelz@stauseeklaus.at |
Fischerei-Bestimmungen
Fischwasser:
Von der Eisenbahnbrücke bis zur Staumauer Klaus.
Bestimmungen:
Mit diesem Erlaubnisschein dürfen Sie eine Angelrute verwenden. Es sind drei Einzelhaken erlaubt. Beim Schlepp- und Spinnfischen dürfen auch 3-fach Haken verwendet werden. Als Köder sind künstliche Fliege bzw. Nymphe, Streamer, toter Köderfisch, Blinker, Wobbler und Plastikköder erlaubt. Andere Köder sind ausnahmslos verboten.
Die Mitnahme und das Verwenden von lebenden Fischen, Wurm und Made ist strengstens verboten.
Die Verwendung von Echolot ist verboten.
An diesen drei Tagen ist das Fischen nur vom Boot aus gestattet. Jeder Teilnehmer hat für die Sicherheit im Boot selbst zu sorgen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
Insbesondere ist während der Veranstaltung das Tragen einer Schwimmweste für jeden Teilnehmer verpflichtend!
Pro Boot dürfen max. 2 Personen fischen. Das Fahren mit E-Motor ist erlaubt.
Angelzeiten:
Fr, 3. April 2020 | 7.00 – 17.00 Uhr
Sa, 4. April 2020 | 7.00 – 17.00 Uhr
So, 5. April 2020 | 7.00 – 13.00 Uhr
Erlaubte Entnahme:
Jeden Tag dürfen bis zu 3 Fische entnommen werden. Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachsaibling und Seesaibling jeweils mindestens 30cm. Seeforelle mindestens 50cm.
Jeder gefangene und maßige Fisch ist unverzüglich zu töten. Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden. Es darf kein Setzkescher verwendet werden. Das Austauschen der Fische zwischen den Fischern (auch im selben Boot) ist nicht erlaubt. Verletzte, untermaßige Fische müssen getötet und zerstückelt ins Wasser geworfen werden.
Diese Lizenz darf jeder Fischer mit gültiger Fischerkarte und gültigem Lizenzbuch erwerben. Das Mindestalter zur Teilnahme ist 12 Jahre, Jugendliche von 12-14 Jahren dürfen nur in Begleitung von erwachsenen Aufsichtspersonen (im Boot) – die selbst am Fischen teilnehmen – diese Lizenz erwerben.
Haftungsausschluss:
Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Allfällige Vorgaben und Anweisungen des Veranstalters und seiner Gehilfen sind strikt einzuhalten. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm oder seinen Gehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
Bitte beachten Sie die fischereigesetzlichen und obigen Bestimmungen. Mit der Übernahme des Fischerei-Erlaubnisscheines werden diese zur Kenntnis genommen.
Bei Nichtbeachtung erwähnter Bestimmungen verliert dieser Erlaubnisschein seine Gültigkeit. Alle gesetzlich vorgesehenen Strafmaßnahmen können zur Anwendung kommen.
Achtung:
Bei Berührung von Stromleitungen mit Angelschnur und Vorfach kann höchste Lebensgefahr bestehen, daher ist beim Fischen im Bereich dieser Leitungen besondere Vorsicht geboten. Bitte beachten Sie die Sprengsignale des Voest Kalkwerkes.